Impressum


Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:

Becker Holz- und Dachbau GmbH
Hinter der Eisenbahn 1a
34376 Immenhausen

Vertreten durch:
Andreas Becker

Kontakt:
Telefon: 05607/7235
Telefon: 05673/6343
Telefax: 05607 1452
Mobil: 0172 5603096
Email: info@becker-holzbau-dachbau.de
Email:aamn.becker@t-online.de


Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister. 
Registergericht: Amtsgericht Hofgeismar
Registernummer: HRB 9322


Aufsichtsbehörde:
Handwerkskammer Kassel
Scheidemannplatz 2
34117 Kassel
Tel 0561 7888-0
Fax 0561 7888-165
E-Mail: info@hwk-kassel.de



Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: Dachdeckermeister
Zuständige Kammer: Handwerkskammer Kassel
Verliehen durch: Handwerkskammer Konstanz 20.06.1991
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Handwerksordnung
Regelungen einsehbar unter: http://https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/BJNR014110953.html


Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
VHV Versicherung
VHV-Platz 1, 30177 Hannover
Geltungsraum der Versicherung: 
Betriebs-Haftpflichtrisiko
A1-6.24.1 Schäden im Ausland
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich
(1) aus Bau-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten (auch Inspektion und Kundendienst) oder sonstigen Leistungen; (2) durch Erzeugnisse, die ins Ausland gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer dorthin geliefert hat oder hat liefern lassen; (3) durch Erzeugnisse, die der Versicherungsnehmer ins Ausland geliefert hat, hat liefern lassen oder die dorthin gelangt sind. A1-6.24.1.1 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf rechtlich unselbständige reine Vertriebsniederlassungen im Ausland (außer USA und Kanada).
Die Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht für sonstige Betriebsstätten im Ausland, z. B. Produktions- oder selbständigeVertriebsniederlassungen, Lager, bedarf einer besonderen Vereinbarung. A1-6.24.1.2 Die Regulierung von Ansprüchen erfolgt wahlweise auf der Grundlage und im Rahmen des deutschen oder eines in Europa
geltenden Schadensersatzrechts. A1-6.24.1.3 Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, ist die Verpflichtung des Versicherers mit dem Zeitpunkt erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. A1-6.24.1.4 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche (1) aus Arbeitsunfällen, wenn sie im Rahmen einer Sozialversicherung oder einer sonstigen speziellen Versicherungsform für Arbeitsunfälle versichert werden können. Versichert sind im Rahmen dieses Vertrages jedoch gesetzliche Regressansprüche der ausländischen Träger solcher Versicherungen (mit Ausnahme von Ansprüchen, die den Bestimmungen des französischen Code de la Securité Sociale L 452 ff. oder gleichartiger Bestimmungen anderer Länder unterliegen), sowie Haftpflichtan- sprüche aus Arbeitsunfällen, die den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VII unterliegen. (2) wegen Berufskrankheiten von Personen, die vom Versicherungsnehmer im Ausland eingestellt oder dort mit der Durchführung von Arbeiten betraut worden sind. Eingeschlossen bleiben jedoch Haftpflichtansprüche wegen Berufskrankheiten, die den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VII unterliegen. Die Regelung in A1-6.30.3 bleibt davon unberührt; (3) aus in den USA, USA-Territorien und Kanada vorkommenden Schadenereignissen; Eingeschlossen bleiben jedoch Ansprüche aus in den USA, USA-Territorien und Kanada vorkommenden Schadenereignissen durch Erzeugnisse des Versicherungsnehmers, die dorthin gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer dorthin geliefert hat oder hat liefern lassen. Die Regelungen aus A1-6.24.1.4 (4) bleiben hiervon unberührt. Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, werden – abweichend von A1-5.5 – als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. (4) auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages; (5) nach den Artikeln 1792 ff. und den damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüchen nach Art. 1147 des französischen Code Civil oder gleichartiger Bestimmungen anderer Länder. Hierfür muss gesondert Versicherungsschutz beantragt werden; (6) die im Zusammenhang mit einer Pflichtversicherung aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen im Ausland stehen; (7) wegen Schäden, die nachweislich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Gene-ralstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen; das gleiche gilt für
Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. A1-6.24.2 Versichert ist ferner die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden im Ausland, die ausschließlich aus
Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Messen und Märkten (nicht jedoch durch ausführende oder überwachende berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeiten) entstanden sind.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.A1-6.24.3 Für die Nutzung von Internet-Technologien gemäß A1-6.37 besteht Versicherungsschutz für Versicherungsfälle im Ausland entsprechend A1-6.24.1. Dies gilt jedoch ausschließlich nur dann, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A1-6.24.4 Inländische Versicherungsfälle vor ausländischen Gerichten Für Ansprüche aus inländischen Versicherungsfällen, die vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden, gelten die
Regelungen gemäß A1-6.24.1.2 bis A1-6.24.1.4 entsprechend.
Umwelt-Haftpflichtversicherung
A2-2.12 Versicherungsfälle im Ausland
A2-2.12.1 Versichert sind teilweise abweichend von und ergänzend zu A1-6.24,
– im Umfang dieses Versicherungsvertrages,
– im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG),
– auf Grundlage nationaler Umsetzungsgesetze,
– jedoch nicht über den Umfang der vorgenannten EU-Richtlinie hinaus, eintretende Versicherungsfälle, soweit diese zurückzuführen sind auf (1) den Betrieb einer versicherten Anlage im Inland oder eine versicherte Tätigkeit im Inland im Sinne von A2-2.2.1 bis A2-2.2.8. Dies gilt für Tätigkeiten im Sinne von A2-2.2.6 und A2-2.2.7 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland bestimmt waren; (2) die Planung, Herstellung, Lieferung von Anlagen oder Teilen im Sinne von A2-2.2.6 oder Erzeugnissen im Sinne von A2-2.2.7,auch wenn diese für das Ausland bestimmt waren; (3) die Montage, Demontage, Instandhaltung, Wartung oder sonstige Tätigkeiten gemäß A2-2.2.6, auch wenn diese im Ausland erfolgen; (4) die sonstige Montage, Demontage, Instandhaltung, Wartung oder sonstige Tätigkeiten gemäß A2-2.2.8, auch wenn diese im Ausland erfolgen. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, sofern im Ausland landesrechtliche Bestimmungen eine Versicherungspflicht auf Grund-lage der EU-Umwelthaftungsrichtlinie vorsehen. A2-2.12.2 Versicherungsschutz besteht – insoweit abweichend von A3-2.1.1 – auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umset-zungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) nicht überschreiten.

 


Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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